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Dienstfahrzeuge und Fahrerlaubnisse

Personen, die in einem Dienstverhältnis mit der FU Berlin stehen (Beschäftigte, auch studentische, sowie Beamte), können sich bei den Fahrzeugverantwortlichen ein Fahrzeug für Dienstgeschäfte ausleihen. Voraussetzung dafür ist ein seit 2 Jahren gültiger Führerschein, der bei den Fahrzeugverantwortlichen vorzuzeigen ist, und die Kenntnisname und Akzeptanz des Rundschreibens H01/2013. Auf Antrag bei der Fachbereichsverwaltung kann zudem für Mitglieder der FU Berlin (z.B. Studierende, apl. Professoren und Lehrbeauftragte) eine zeitlich befristete und zweckbestimmte Sonderfahrerlaubnis gewährt werden.

Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, dass das Rundschreiben und das beschriebene Verfahren mit Mietfahrzeugen in keinem Zusammenhang stehen. Bei Mietfahrzeugen ist ausschließlich die Nennung im Dienstreiseantrag aus Erstattungsgründen wichtig. Sämtliche rechtlichen Belange (z.B. wer fahren darf) werden mit der Mietwagenfirma geklärt.

Dienstfahrzeuge sind bei Exkursionen vorrangig zu nutzen. Nur wenn keine geeigneten Dienstfahrzeiuge zur Verfügung stehen, kann die Erstattung von Gebühren für Mietfahrzeuge beantragt werden.