Checkliste zu Einstellungsanträgen für studentische Beschäftigte (SHK)
Bei allen Einstellungsanträgen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Einstellungsantrag (Formular)
- Auswahlbegründung
- Immatrikulationsbescheinigung
- Ausschreibungstext (Kopie des genehmigten Antrags auf Stellenausschreibung oder Kopie aus Stellenanzeiger)
- Bewerbungsunterlagen einzustellende Person
- Unterlagen von Mitbewerber*innen müssen nicht mitgeschickt werden, diese sind jedoch bis zum Abschluss des Einstellungsprozesses vom antragstellenden Bereich (AG) für etwaige Nachfragen etc. aufzubewahren. Nach Abschluss des Einstellungsprozesses, spätestens jedoch nach 6 Monaten, sind die Bewerbungsunterlagen gemäß DSGVO zu vernichten.
- Einheitliche und zeitgleiche Absage an nicht ausgewählte Personen (Musterabsageschreiben)
- Beispielexemplar mit Vermerk „gleichlautendes Schreiben an alle nicht ausgewählten Personen“ ist ausreichend.
- Beteiligung der Interessenvertretungen (dezentrale Frauenbeauftragte, Personalrat Dahlem, ggf. Schwerbehindertenvertretung)
- Die Erwähnung der Einladung in der Auswahlbegründung und im Antragsformular ist ausreichend. Die Einladung muss den Unterlagen nicht beigelegt werden. Die Schwerbehindertenvertretung ist im Falle des Vorliegens einer nachweislich schwerbehinderten Person einzuladen.