Empfehlungen zu Grundlagen einheitlicher Qualitätsstandards
limnologisch tätiger Büros und Laboratorien
23.04.2022
Die vorliegenden Empfehlungen wurden mit dem Ziel der Schaffung einheitlicher Qualitäts- standards limnologisch tätiger Büros und Laboratorien zusammengestellt. Die Anforderungen der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und die nationalen wie internationalen Bestre- bungen nach Qualitätskontrollen, Akkreditierungen und Zertifizierungen für alle in der Limno- logie und Wassergütewirtschaft tätigen Personen und Einrichtungen, lenken den Blick auf die Etablierung von Qualitätssicherungsstandards auch im limnischen Bereich . Die Deutsche Ge- sellschaft für Limnologie (DGL e.V.) stellt mit den vorliegenden «Empfehlungen zu Grundla- gen einheitlicher Qualitätsanforderungen limnologisch tätiger Büros und Laboratorien» eine Orientierung zu den aktuell gültigen limnologischen Verfahren und Normen zur Verfügung. Damit wird eine Basis für Qualitätsanforderungen definiert, auf die sich limnologisch tätige Personen und Einrichtungen berufen können.
Maßnahmen zur internen und externen Qualitätssicherung in den Laboratorien (einschließ- lich Freiberuflern) sind in erster Linie eine Frage der geforderten Datenqualität und zur Ge- währleistung vergleichbarer Daten unumgänglich. In der aktuell gültigen Oberflächengewäs- serverordnung (OGewV – Fassung vom 20.06.2016) wird von Laboratorien, die an der Über- wachung biologischer, chemischer oder physikalisch-chemischer Qualitätskomponenten von Oberflächengewässern mitwirken, gefordert, dass entsprechende qualitätssichernde Maßnah- men ergriffen werden, um eine hinreichende Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Überwa- chungsergebnisse sicherzustellen (OGewV, § 9, Abs. 3). Im Detail bedeutet dies für Laborato- rien, die chemische oder physikalisch-chemische Qualitätskomponenten überwachen, dass ein Qualitätsmanagementsystem im Einklang mit der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 angewendet wird (OGewV, Anlage 2.1). Dagegen haben Laboratorien, die biologische Qualitätskomponen- ten überwachen, die Befähigung für die Durchführung der erforderlichen Untersuchungen nachzuweisen und qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen, wie z. B. die Teilnahme an Schulungen, Vergleichsuntersuchungen sowie das Sammeln und Archivieren von Belegexemp- laren der untersuchten Organismen (OGewV, Anlage 2.2).
Eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 fordert sowohl ein solches klar struktu- riertes und funktionierendes Managementsystem, als auch die Nachprüfbarkeit der dort ange- wendeten Verfahren (Standardarbeitsanweisungen). Damit werden der Weg von der Proben- ahme bis zum Ergebnis nachvollziehbar dargelegt und die grundlegenden Voraussetzungen für eine fachlich kompetente Arbeit gewährleistet (Qualifikation, Weiterbildung usw.). Zudem wird im Rahmen der Akkreditierung geprüft, ob das Unternehmen alle Voraussetzungen zur Durchführung dieser Verfahren besitzt und diese auch korrekt durchführt.
Solch eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 ist organisatorisch und finanziell für Freiberufler und kleine Büros nicht zu leisten. Trotzdem ist ein möglichst verbindlicher Leitfaden zur Qualitätssicherung (QS) dieser Unternehmen notwendig, gerade auch im Hin- blick auf die oben dargestellten Anforderungen der Oberflächengewässerverordnung an Labo- ratorien, die biologische Untersuchungen durchführen und bei denen eine Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17025 nicht notwendig ist.