Verfahrensempfehlung zur Erfolgskontrolle ...
hydromorphologischer Maßnahmen in und an Fließgewässern
16.10.2021
Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird eine Vielzahl hydromorphologischer Maßnahmen in Fließgewässern durchgeführt. Im Rahmen des routinemäßigen Monitorings lassen sich jedoch mit den aktuell vorhandenen Verfahren zur Bewertung der verschiedenen biologischen Qualitätskomponenten und der unterstützenden Qualitätskomponente Morphologie oft an der repräsentativen Messstelle des Wasserkörpers keine Verbesserungen in der Gesamtbewertung des ökologischen Zustands oder Potenzials nachweisen.
Bei einer derartigen Betrachtung wird außer Acht gelassen, dass einzelne Maßnahmen oft noch keine auf Wasserkörperebene erkennbaren Verbesserungen bewirken können. Spezifischere oder auch klein- räumigere Maßnahmen können daher nicht nach dem Maßstab der WRRL – Erreichung des guten Zustands / Potenzials für einen Wasserkörper – bewertet werden. Für solche Maßnahmen sind daher Teilziele zu definieren. Die Bewertung des Erfolgs einer Maßnahme ergibt sich dann aus dem Grad der Erreichung dieser Teilziele. Die Festlegung solcher Teilziele oder zeitlich gestaffelter Zwischenziele ist vor allem dann notwendig, wenn schon die Maßnahmenplanung durch verschiedene Restriktionen, wie z. B. eine mangelnde Flächenverfügbarkeit oder die großräumige Veränderung der natürlichen Abfluss- verhältnisse, beschränkt wird. In solchen Fällen können z. B. die typgemäßen Strukturen und Habitate, die Lebensraum der biologischen Besiedlung sind, gar nicht in dem Umfang und/oder der Qualität wie- derhergestellt werden, wie es zur Erreichung des guten ökologischen Zustands oder Potenzials not- wendig wäre. Nichtsdestotrotz können sich auch in solchen Fällen Entwicklungen der Strukturen und Lebensgemeinschaften in Richtung der typspezifischen Leitbilder einstellen, die dann auch als Erfolg sichtbar gemacht werden müssen.