Zwischenbericht Teilgebiete
gemäß § 13 StandAG
29.09.2020
Der Zwischenbericht Teilgebiete ist der erste Meilenstein auf dem Weg zu einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland. Die Basis bilden Daten über den tiefen geologischen Untergrund. 1.040.605 Dateien haben die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bis zum Datenstichtag 1. Juni 2020 aus Bundes- und Landesbehörden erreicht und wurden im Zwischenbericht Teilgebiete verarbeitet. Diese Daten stammen aus dem Bereich des Bergbaus, der Erdöl- oder Erdgasförderung oder aus Geothermiebohrungen. Die BGE hat den Zwischenbericht Teilgebiete am 28. September 2020 veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) (externer Link) übergeben.
Der Bericht stellt einen Zwischenstand der Arbeiten der BGE dar und dient als Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung, bevor Fakten geschaffen werden. Dies wird erstmals mit Ende des nächsten Schrittes der Fall sein, wenn die BGE Vorschläge über übertägig zu erkundende Standortregionen macht, über die der Bundesgesetzgeber eine Entscheidung trifft.
Die weiße Landkarte, die am Anfang des Standortauswahlverfahrens stand, wird damit bunter. Denn der Zwischenbericht Teilgebiete zeigt auf, welche Gebiete in Deutschland bei der Endlagersuche schon jetzt ausgeschlossen werden können. Und er benennt diejenigen Gebiete, die im weiteren Verfahren näher untersucht werden – 90 sogenannte Teilgebiete.
Was sind Teilgebiete bei der Endlagersuche?
Gemäß Standortauswahlgesetz (StandAG) sind Teilgebiete die Gebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Um diese zu bestimmen, hat die BGE die im StandAG definierten Ausschlusskriterien (AK), Mindestanforderungen (MA) und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (geoWK) mit Hilfe der vorhandenen Datenbasis angewendet.
Wie die BGE dabei genau vorgegangen ist, wird in den sogenannten untersetzenden Unterlagen erläutert. Umfangreiche Datenberichte geben darüber hinaus Einblick in die zugrundeliegende Datenbasis. Dem Zwischenbericht liegen ausschließlich geologische Kriterien zugrunde. Raumplanerische Aspekte wie zum Beispiel der Abstand zur Wohnbebauung oder Nähe zu Naturschutzgebieten spielen erst in den weiteren Arbeitsschritten eine Rolle.
"Wichtig ist: Der Zwischenbericht Teilgebiete ist kein abschließendes Ergebnis, sondern ein erster Zwischenstand", sagt Steffen Kanitz, Geschäftsführer der BGE und zuständig für den Bereich Standortauswahl. "Bürger*innen sollen schon einen umfangreichen Einblick in unsere Arbeit erhalten, bevor Fakten geschaffen werden." Die Veröffentlichung des Zwischenberichts ist auch der Startschuss für das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat, die Fachkonferenz Teilgebiete, und eröffnet damit weitere Möglichkeiten der Einflussnahme.