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Frauenfördermittel

Der Fachbereich verfügt über Gelder aus der leistungsorienten Mittelvergabe zur Gleichstellung. Diese Gelder werden genutzt, um Frauen des Fachbereichs (aus allen Statusgruppen) sowie Projekte zur Förderung von Gleichstellung oder Projekte der Geschlechter- und Diversity Forschung zu unterstützen.

Arten der Förderung für Einzelpersonen

  • Zuschüsse zu Konferenz- und Forschungsreisen (u.a. Tagungsgebühren, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, ggf. Kinderbetreuung)
  • Druckkostenzuschüsse

  • Materialkosten, die nicht über Projekt- oder Haushaltsgelder finanziert werden und direkt das Forschungsvorhaben einer Frau* unterstützen (ausgenommen sind die Anschaffung von Computern und Computerzubehör)

Inhaltliche Förderung

Die inhaltliche Förderung sieht die Förderung von Projekten vor, die Geschlechterforschung und Fragen von Gender und Diversity beinhalten.
Beispiele:

  • Konferenzen

  • Diskussionsformate zu Geschlechterforschungsthemen

  • Workshops für Wissenschaftlerinnen*

  • Veranstaltung, die zur Vernetzung und Sichtbarkeit von Geschlechterforschung am Fachbereich beitragen

Wer ist antragsberechtigt?

Für die Förderung von Einzelpersonen sind alle Frauen* des Fachbereichs antragsberechtigt.
Die inhaltliche Förderung kann von allen Mitgliedern beantragt werden. Antragsteller*innen müssen in einem erkennbaren Verhältnis zum angegebenen Projekt und zum Fachbereich Geowissenschaften stehen.

Antragstellung

Zur Beantragung von Frauenfördergeldern sind folgende Dokumente bei der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten per E-Mail (geofrau@zedat.fu-berlin.de) einzureichen:

  • den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Frauenfördergelder, der auf dieser Webseite im Downloadbereich zu finden ist

  • ein Referenzschreiben eines professoralen Mitglieds des Fachbereichs

  • tabellarischer Lebenslauf für die Einzelförderung

  • für Beschäftigte aus Drittmitteln Stellungnahme der Projektverantwortlichen

Beschlussfassung

Für Antragssummen unterhalb von 500 € liegt die Entscheidung über die Förderung bei den dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Über die Förderung von Antragssummen ab 500 € entscheidet das Dekanat im Einvernehmen mit der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in seinen regulären Sitzungen.

Die Vergabe der Sachmittel erfolgt bedarfsbezogen und nicht leistungsbezogen.

Es gibt keine rückwirkende Ausschüttung von Geldern. Eine nachträgliche Unterstützung bereits durchgeführter Projekte ist nicht möglich.

Die Finanzierung von Catering-, Verpflegungs- oder Tagegeldern ist nicht möglich.

Eine regelmäßige Förderung ist ausgeschlossen.

Die maximale Antragssummen für Reisekosten (ohne Tagungsgebühren) betragen:

  • max. 500 Euro innerhalb Deutschlands

  • max. 1000 Euro europäisches Ausland

  • max. 2000 Euro außereuropäisches Ausland

Das Dekanat behält sich eine Teilförderung von beantragten Summen vor.

Antragsfristen

Wird das Dekanat in die Entscheidung über die Förderung einbezogen, muss der Antrag mindestens eine Woche vor dem Sitzungstermin eingereicht werden.

Sitzungstermine des Dekanats im Sommersemester 2024:

17. Juni und 15. Juli

Bei Fragen zum Antrag und Hilfe bei der Antragsstellung, wenden Sie sich an die dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unter der oben genannten Emailadresse oder telefonisch.

Frauen* - die Beantragung von Frauenfördergeldern steht explizit auch Trans* Frauen zur Verfügung (bitte Nachweis der Personenstandsänderung oder dgti- Ergänzungsausweis mit einreichen)