Frauenförderplan und gesetzliche Grundlagen
Der Frauenförderplan wird vom Fachbereich Geowissenschaften verfasst, um die gleichberechtigte Zusammenarbeit von Frauen und Männern auf allen Ebenen auszubauen und den Anteil an Frauen speziell in Lehre und Forschung zu erhöhen. Alle zwei Jahre wird der Frauenförderplan aktualisiert. Eine vom Fachbereichsrat eingesetzte Arbeitsgruppe befasst sich dazu mit der aktuellen Beschäftigten- und Studierendenstruktur und leitet daraus sinnvolle Maßnahmen zur Umsetzung der gleichstellungspolitischen Ziele ab.
Diese werden aus dem Gleichstellungskonzept der Freien Universität Berlin abgeleitet.
Weitere wichtige Gesetzestexte (GG, HRG, BerlHG, LGG u.v.m), unter anderem das Rundschreiben zur Beteiligung der Frauenbeauftragten sind auf der Internetseite der zentralen Frauenbeauftragten zu finden.