Studienangebot
Modulbeauftragte
Hier findet Ihr die zuständigen Modulbeauftragten für den Bachelor- und Masterstudiengang Meteorologie.
Bachelor of Science Meteorologie
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Informationen zum Bachelor-Studienverlaufsplan
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Studien- und Prüfungsordnung
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Anerkennung von Studienleistungen für die Bachelor-Ordnung 2012
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Allgemeine Berufsvorbereitung und Affiner Bereich: Informationen zum ABV-Bereich und dem damit zusammenhängenden Berufspraktikum findet Ihr hier.
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Pflichtpraktikum: Hier findet Ihr Anregungen für potentielle Arbeitgeber (noch nicht vollständig!).
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Bachelorarbeit: Aktuelle Bachelorarbeitsthemen, gerne könnt Ihr eure Wunsch-AG auch initiativ anschreiben!
Master of Science Meteorologie
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Informationen zum Master-Studienverlaufsplan
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Zugangssatzung
Hast Du Zweifel, ob Du die Zugangsvorraussetzungen erfüllst? Dann setze Dich mit den Zulassungsbeauftragten Prof. Dr. Henning Rust (henning.rust@fu-berlin.de) oder PD Dr. Peter Névir (peter.nevir@met.fu-berlin.de) diesbezüglich VOR Abschluss Deines BSc in Verbindung. Es können nur Module in die Bewertung der Zugangsvorraussetzungen eingehen, die im Rahmen eines berufsqualifizierenden Abschlusses (z.B. BSc) erbracht wurden. Die Zulassungsbeauftragten können dann ggf. Hinweise geben, welche Module Du noch belegen solltest um die Vorraussetzungen zu erfüllen. -
Studien- und Prüfungsordnung
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Anerkennung von Studienleistungen für die Master-Ordnung 2013
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Masterarbeit: Aktuelle Masterarbeitsthemen, gerne könnt Ihr eure Wunsch-AG auch initiativ anschreiben!
Beantragung der Abschlussdokumente
Euer Zeugnis müsst Ihr über das Prüfungsbüro betrangen.
Anerkennung von Leistungen (Formular)
Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen von Modulen außerhalb der Studienordnung erbracht wurden, können beim Prüfungsausschuss angefragt werden. Es können grundsätzlich nur abgeschlossene Module anerkannt werden! Wenn Sie bereits wissen, welches des von Ihnen erbrachte Modul für welches in der SPO anerkannt werden soll, nutzen Sie bitte gleich das im Titel verlinkte Formular! Grundsätzlich können Module nur mit der Anzahl LPs angerechnet werden, die auch erbracht wurden. Insbesondere kann ein Mathe Modul der TU mit 6 LP nicht als Ersatz für ein Mathe Modul der FU mit 8 LP angerechnet werden, wenn nicht noch zusätzlich einschlägige Leistungen im zeitlichen Rahmen von 2 LP erbracht wurden