Muss ich als Muttersprachler*Muttersprachlerin auch einen Sprachnachweis erbringen?
Ja, auch Muttersprachler und Muttersprachlerinnen müssen unter Umständen einen Sprachnachweis absolvieren und einreichen. Normalerweise akzeptieren wir in solchen Fällen einen Pass, falls sie die entsprechende Staatsbürgerschaft haben, oder einen Schulabschluss in einem entsprechenden Land. Sollte das nicht gegeben sein, muss eventuell ein Test erbracht werden,
Da dies von Fall zu Fall variiert, sollte das Erasmus+ Büro gegebenenfalls kontaktiert werden, um eventuell das Nachreichen eines solchen Nachweises zu besprechen.