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Welche Kurse kann ich mir anrechnen lassen?

Grundsätzlich sollte zunächst mit dem jeweiligen Prüfungsausschuss geklärt werden, welche Kurse angerechnet werden können. Insgesamt gibt es drei Optionen:

  1. Kurse können möglicherweise als Ersatz für einen bestimmten Kurs an der FU angerechnet werden, wenn sie inhaltlich ausreichend übereinstimmen oder die Anforderungen an z.B. thematisch variierende Vertiefungskurse erfüllen.
  2. Kurse können im affinen Bereich/überfachlichen Wahlpflichtbereich angerechnet werden, sofern die Kriterien dafür erfüllt werden.
  3. In einigen Fällen können z.B. Sprachkurse als ABV-Kurse angerechnet werden. Dies ist jedoch mit der jeweiligen zuständigen Person vom Career Service zu klären.

Die Entscheidung, welche Kurse wofür angerechnet werden können, liegt letztlich beim Prüfungsausschuss. Die Kurswahl sollte daher unbedingt vorab mit der zuständigen Person abgeklärt und vereinbart werden. Das Erasmus+ Programm schreibt allerdings nicht die Anrechnung, sondern lediglich die Belegung der Kurse vor – es besteht also die Möglichkeit, dass Sie sich keinen der im Ausland belegten Kurse anrechnen lassen.

 

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