Springe direkt zu Inhalt

Promotion

Bitte beachten! Das Studien- und Prüfungsbüro ist am Mittwoch, den 20.11.2024 und Donnerstag, den 21.11.2024 nicht besetzt. Anfragen können uns per Mail an geopruef@zedat.fu-berlin.de geschickt werden. Dissertationen können in der Poststelle Lankwitz im Haus H abgegeben werden. Bitte erfragen Sie dort sicherheitshalber noch einmal die genauer Öffnungszeiten an diesem Tag.

Das Studien- und Prüfungsbüro des Fachbereichs Geowissenschaften ist zuständig für die administrative Begleitung des Promotionsverfahrens.

Nachfolgend finden Sie alle Informationen rund um das Promotionsverfahren.

Für die Anmeldung zur Promotion müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Betreuungsvereinbarung pdf [English: Supervisor Agreement pdf]
  • Antrag auf Zulassung doc
  • Arbeitsplan, unterschrieben vom Betreuer/von der Betreuerin (sollte der Betreuer/die Betreuerin kein/e hauptberufliche/r Hochschullehrer/in sein, muss zusätzlich die Unterschrift eines/einer hauptberuflichen Hochschullehrers/in eingeholt werden)
  • Wird die Dissertation in englischer Sprache verfasst, müssen ausreichende Englischkenntnisse durch den/die Betreuer/in bestätigt werden
  • Lebenslauf
  • Erklärung zur Promotionsordnung doc [English: Declaration concerning the doctorate regulations doc]
  • Zeugnisse (B.Sc., M.Sc. bzw. Diplom) mit Noten- und Modulauflistung (insgesamt 300 LP) (beglaubigte Kopien oder Kopien mit Vorlage der Originale)

Die Unterlagen können zu den Sprechzeiten oder postalisch im Studien- und Prüfungsbüro eingereicht werden. Die Zustimmung des Vorsitzenden des Promotionsausschusses wird durch das Studien- und Prüfungsbüro eingeholt.

Bitte beachten Sie auch die Promotionsordnung des Fachbereichs Geowissenschaften.

Downloads

Nach Zustimmung des Promotionsausschussvorsitzenden erhalten Sie vom Studien- und Prüfungsbüro ein Zulassungsschreiben per E-Mail. Die Bearbeitung dauert in der Regel 1-2 Wochen; in der vorlesungsfreien Zeit kann es länger dauern.

Die Zulassung benötigen Sie für die Immatrikulation. Beachten Sie auch die Hinweise auf den Webseiten der FU zu diesem Thema.

 

 

Sollte die Regelbearbeitungszeit um mehr als 1 Jahr überschritten werden, wird für die weitere Immatrikulation eine Bestätigung der Betreuerin / des Betreuers benötigt. Die Bestätigung muss den Zeitraum der Verlängerung und eine kurze Begründung enthalten und per Post oder E-Mail an das Studien- und Prüfungsbüro gesendet werden.

Für die Verlängerung des Promotionsverfahren benötigen wir eine E-Mail von Ihrer/ Ihrem Betreuer*in, die bestätigt, dass Sie weiterhin an Ihrer Dissertation arbeiten und bis wann das Verfahren voraussichtlich abgeschlossen sein wird.

Die Dissertation muss in 3-facher, gebundener Form im Studien- und Prüfungsbüro eingereicht werden. Für zusätzliche Gutachter (mehr als 2) sind zusätzliche gebundene Exemplare einzureichen.

Neben den gedruckten Exemplaren wird eine elektronische Version auf CD benötigt.

Die Gutachter/innen der Dissertation werden nach der Abgabe durch den Promotionsausschussvorsitzenden durch Beschluss bestimmt. Die gebundene Dissertation darf daher bei der Abgabe keine Angabe zu den Gutachter/innen enthalten. Der Dissertation ist daher ein Extrablatt mit Nennung der Gutachter beizulegen, das nicht in die Arbeit eingebunden ist.

Den Ablauf nach Einreichung der Dissertation finden Sie hier.

Die Dissertation darf nicht vorher an die Gutachter per E-Mail gesendet werden, da sie erst bewertungsfähig ist, wenn sie bei uns eingereicht wurde. Die Dissertation ist erst offiziell eingereicht, wenn sie bei uns im Prüfungsbüro eingegangen ist. Die Bewertung der Dissertation kann auch erst erfolgen, wenn die Dissertation den Gutachtern offiziell vorliegt.

Nach der Abgabe der Dissertation sind bis zur Disputation folgende Fristen zu beachten:

  • Der Beschluss für den Einsatz der Gutachter durch den Promotionsausschussvorsitzenden kann 1-2 Wochen dauern
  • Die Fertigstellung der Gutachten dauert in der Regel 6 Wochen
  • die Auslagefrist der Dissertation im Studien- und Prüfungsbüro beträgt 14 Tage nach Eingang der Gutachten bzw. Notenvorschläge
  • die Kommissionsmitglieder entscheiden nach Beendigung der Auslagefrist über die Annahme oder Ablehung der Dissertation
  • Die Disputation darf 10 Tage nach Annahme der Dissertation stattfinden

Die Veröffentlichung der Dissertation erfolgt bei der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin. Das Studien- und Prüfungsbüro sendet eine Druckgenehmigung an die Universitätsbibliothek, sobald die Disputation bestanden ist und die Prüfungsunterlagen vorliegen.

Sollten bestimmte Auflagen durch die Kommission bestimmt worden sein, wird die Druckgenehmigung erst nach Erfüllung an die Universitätsbibliothek versandt. Das Studien- und Prüfungsbüro benötigt in dem Fall eine Bestätigung der/s Kommissionsvorsitzenden darüber, dass die Auflagen erfüllt wurden.

Links zum Thema

Die Urkunde kann nach Veröffentlichung der Dissertation gegen Abgabe der Empfangsbestätigung, die Sie von der Universitätsbibliothek erhalten haben, beim Studien- und Prüfungsbüro abgeholt werden. Bitte erkundigen Sie sich vorher beim Studien- und Prüfungsbüro, ob die Urkunde fertig ist.

Sie möchten Ihre*n Betreuer*in wechseln?

Bitte reichen Sie hierfür einen formlosen Antrag auf Betreuerwechsel, auf dem Sie und ihr ehemalige*r Betreuer*in unterzeichnen, ein. Für die neue Betreuung reichen Sie bitte eine neue Betreuungsvereinbarung ein.

Sie müssen bis zum Ende des Promotionsverfahrens immatrikuliert sein.

Um die Dissertation in englischer Sprache zu schreiben, muss uns ihr*e Betreuer*in kurz per E-Mail bestätigen, dass Sie über ausreichende englische Kenntnisse verfügen.

Das Thema des Dissertationsvorhabens kann unter Berücksichtigung von § 4 Abs. 2 Satz 3 frei gewählt werden, die Wahl sollte jedoch im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer erfolgen.

Eine Titeländerung ist jederzeit möglich und muss nicht beantragt werden.

Alle Promovenden, die nach der alten Promotionsordnung zugelassen sind, beenden das Verfahren auch nach der alten Promotionsordnung. Eine Änderung passiert nur auf Antrag durch den Promovenden. Sollte kein formloser Antrag gestellt werden, verbleiben die Promovenden in der alten Promotionsordnung.

osa_banner-FU