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Campus Management für Lehrende

Für die Nutzung von Campus Management benötigen Sie einen FU-Mitarbeiter-Account der ZEDAT.

Sollten Sie noch keinen Mitarbeiter-Account haben, beantragen Sie diesen persönlich beim ZEDAT-Benutzerservice in der Silberlaube in Dahlem. Lehrauftragsnmehr_innen können den Mitarbeiter-Account nach Erteilung des Lehrauftrags beantragen.

Campus Management bietet Lehrenden folgende Möglichkeiten:

  • Übersicht über die angemeldeten Teilnehmer_innen Ihrer Lehrveranstaltungen und Teilnehmerlisten zum Ausdrucken
  • Versenden von e-Mails an angemeldete Teilnehmer_innen Ihrer Lehrveranstaltung
  • Dokumentation/Bestätigung der regelmäßigen und aktiven Teilnahme der Studierenden bei Ihren Lehrveranstaltungen
  • Eingabe der Noten von Modulprüfungen (keine Noten von Teilprüfungen!)
  • Einrichtung einer Vertretung für die Administration Ihrer Lehrveranstaltung in Campus Management

Sie haben die Möglichkeit in sich bei der Administration der Lehrveranstaltung (Bestätigung der aktiven/regelmäßigen Teilnahme, Eintragung von Noten) durch andere Mitarbeiter_innen der FU (auch Sekretariate, jedoch keine studentischen Hilfskräfte) vertreten zu lassen.

Die Vertretung können Sie direkt in Campus Management einrichten oder Sie füllen das Formular aus und geben es bei der Key-Userin des Fachbereichs ab.

Generell sollen gemäß Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO §18, Abs. 5, Satz 3) alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen spätestens vier Wochen nach der Prüfung (z.B. Klausur) bzw. Ende der Abgabefrist (Hausarbeiten, Berichte etc.) bewertet sein.

Für die Benotung sind nach RSPO folgende Noten zu verwenden:

1 = sehr gut – eine hervorragende Leistung
2 = gut – eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung
3 = befriedigend – eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
4 = ausreichend – eine Leistung, die trotz ihrer Mängel den Anforderungen noch entspricht
5 = nicht ausreichend – eine Leistung mit erheblichen Mängeln, die den Anforderungen nicht entspricht.
Zur differenzierten Bewertung der Leistungen können Zwischenwerte zwischen 1,0 und 4,0 durch Senken oder Erhöhen der Notenziffern um 0,3 gebildet werden. Zulässige Werte sind: 1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4,0 und 5,0.

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