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Titeländerung

Das Thema des Dissertationsvorhabens kann unter Berücksichtigung von § 4 Abs. 2 Satz 3 frei gewählt werden, die Wahl sollte jedoch im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer erfolgen.

Eine Titeländerung ist jederzeit möglich und muss nicht beantragt werden.

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